Häufig gestellte Fragen
Hier findest du Antworten auf häufige Fragen rund um das Laden mit Qwello, zum Vorschlagen von Standorten für öffentliche Ladestationen, zu unseren Ladelösungen für Unternehmen und zur Zusammenarbeit mit Städten und Kommunen.
Laden als EV-Fahrer
Du möchtest dein Fahrzeug laden und hast Fragen zum Ladevorgang, zur Bezahlung oder zur Nutzung einer Qwello Ladestation? Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Laden mit Qwello.
Wenn du die Qwello App nutzt, kannst du deinen Ladevorgang über die App starten und mit deiner hinterlegten Zahlungsmethode bezahlen. Alternativ kannst du deine App oder Ladekarte eines Ladestromanbieters nutzen, sofern dieser Qwello über ein Roaming-Netzwerk unterstützt. In diesem Fall gelten die Konditionen deines Ladestromanbieters und die Abrechnung erfolgt weiterhin über diesen.
Du kannst auch ohne Registrierung direkt bei Qwello bezahlen. Je nach Ladestation stehen dir dafür kontaktlose Bezahlmöglichkeiten wie Kredit- oder Debitkarte, Apple Pay oder Google Pay sowie eine Online-Zahlungsoption über den QR-Code zur Verfügung. Die verfügbaren Bezahlmöglichkeiten und der jeweilige Preis werden dir vor dem Start des Ladevorgangs angezeigt.
Ja. An vielen Qwello Ladestationen kannst du ohne Ladekarte und ohne Registrierung laden, indem du eine verfügbare Ad-hoc-Zahlungsmethode nutzt.
Folge den Anweisungen auf der Ladestation. Je nach Station kannst du den Ladevorgang durch das Scannen eines QR-Codes oder mit einer kontaktlosen Zahlungsmethode starten.
Du kannst deine Qwello Karte direkt über die Qwello App anfordern. Dafür benötigst du ein bestehendes Qwello Konto. Die Karte ist kostenlos und wird innerhalb von 2–3 Werktagen per Post an deine Adresse geschickt.
Wenn du einen Ladevorgang mit einer kontaktlosen Zahlungsmethode startest, kann vor Beginn des Ladevorgangs eine vorübergehende Vorautorisierung auf deinem Konto vorgenommen werden.
Dies ist nicht immer der endgültige Betrag. Nach Beendigung des Ladevorgangs wird der tatsächliche Ladepreis berechnet und der verbleibende reservierte Betrag von deiner Bank oder deinem Zahlungsdienstleister freigegeben.
Wenn du mit einer kontaktlosen Zahlungsmethode bezahlt hast, öffne dein Bankkonto und gehe zu den Transaktionsdetails der entsprechenden Zahlung. In den Transaktionsdetails solltest du „qwo.bz" gefolgt von einem 6-stelligen Code sehen.
Gib diesen Code zusammen mit dem Datum der Abbuchung auf folgender Seite ein:
https://qwello.de/de/invoice
Klicke anschließend auf „Quittung abrufen".
Manchmal kürzt die Bank den Code, wodurch er ungültig werden kann. In diesem Fall wende dich bitte mit dem Standort der Ladestation, dem Datum und der ungefähren Uhrzeit deines Ladevorgangs an den Kundensupport.
Wenn du über die Qwello App geladen hast, öffne das App-Menü und gehe zu „Verlauf". Wähle unter „Sitzungen" den Ladevorgang aus, für den du die Quittung herunterladen möchtest. Klicke dann auf „Quittung teilen" und wähle aus, wie du die Quittung anzeigen oder speichern möchtest. Jede Quittung wird dir außerdem per E-Mail zugeschickt.
Prüfe zunächst, ob das Kabel richtig mit deinem Fahrzeug und der Ladestation verbunden ist.
Trenne das Kabel auf beiden Seiten und schließe es erneut fest an. Wenn du dein eigenes Kabel verwendest, prüfe die Verbindung sowohl an der Ladestation als auch an deinem Fahrzeug.
Wenn du eine Ladekarte verwendest, halte sie einige Sekunden an das Kartenlesegerät. Du kannst auch versuchen, dein Fahrzeug zu verriegeln und zu entriegeln, bevor du erneut startest.
Wenn die Station einen Fehler anzeigt oder der Ladevorgang weiterhin nicht startet, wende dich über die auf der Ladestation angegebenen Kontaktdaten an unseren 24/7-Support.
Beende den Ladevorgang auf die gleiche Weise, wie du ihn gestartet hast.
Wenn du mit einer Ladekarte gestartet hast, halte dieselbe Karte erneut an das Lesegerät. Wenn das nicht funktioniert, entriegle dein Fahrzeug, trenne das Kabel zuerst von deinem Fahrzeug und entferne oder platziere das Kabel dann an der Ladestation.
Der Ladevorgang endet in der Regel automatisch, sobald das Kabel getrennt wird.
Versuche zunächst, das Kabel von deinem Fahrzeug zu trennen. In vielen Fällen löst sich das Kabel dadurch auch von der Ladestation.
Wenn das nicht funktioniert, schließe das Kabel wieder an dein Fahrzeug an, verriegle und entriegle dein Fahrzeug und versuche es dann erneut. Trenne das Kabel immer zuerst von deinem Fahrzeug, bevor du es von der Ladestation entfernst.
Falls das Kabel weiterhin klemmt, wende dich über die auf der Ladestation angegebene Nummer an unseren 24/7-Support.
Das Statuslicht zeigt den aktuellen Zustand der Ladestation an.
- Grün bedeutet, die Station ist verfügbar und einsatzbereit.
- Gelb bedeutet, die Station ist reserviert oder vorübergehend nicht verfügbar.
- Blau bedeutet, ein Ladevorgang läuft.
- Rot bedeutet, die Station wird gewartet, ist blockiert oder nicht verfügbar.
In den meisten Fällen zeigt das Display der Ladestation zusätzlich Anweisungen oder Statusinformationen an.
Der Zugang kann an Standorten wie Parkplätzen, Firmengeländen oder privaten Bereichen variieren, wo lokale Öffnungszeiten oder Zugangsregeln gelten können.
Einige Qwello Stationen verfügen möglicherweise auch über ein integriertes Kabel. Bitte folge den Anweisungen auf der Ladestation.
Öffne die App, wähle die gewünschte Qwello Ladestation aus, tippe auf „Reservieren" und bestätige. Du musst in deinem Qwello Konto angemeldet sein, um eine Reservierung vorzunehmen.
Reservierungen sind nur für ausgewählte Qwello Ladestationen verfügbar. Die Reservierung gilt für 15 Minuten.
Wenn mehrere Ladepunkte genutzt werden, kann die Leistung durch Lastmanagement auf die angeschlossenen Fahrzeuge verteilt werden. Dies trägt zu einer effizienten Nutzung der verfügbaren Netzkapazität bei.
Bitte parke nur an einer Ladestation, während du lädst, und bewege dein Fahrzeug nach Abschluss des Ladevorgangs, damit der Ladepunkt für den nächsten Fahrer verfügbar ist.
Befolge stets die Anweisungen auf der Ladestation und stelle sicher, dass das Kabel sicher angeschlossen ist.
Für Unternehmen
Haben Sie Fragen zu Ladelösungen für Ihr Unternehmen? Hier erklären wir, wie Qwello Unternehmensstandorte mit bedarfsgerechter und skalierbarer Ladeinfrastruktur unterstützt.
Qwello bietet bedarfsgerechte und skalierbare Ladelösungen mit mehreren Ladepunkten pro Standort.
Die passende Konfiguration hängt vom Standort, der erwarteten Nutzung, der Verweildauer, der verfügbaren Netzkapazität und den Anforderungen des Unternehmens ab. Qwello übernimmt dabei die Konzeption, Installation und den anschließenden Betrieb der Ladeinfrastruktur.
Ja. Ladestationen können für halböffentliche oder öffentliche Nutzung konfiguriert werden.
Gemeinsam definieren wir das Zugangsmodell, das am besten zum Standort, den gewünschten Nutzergruppen und den Unternehmenszielen passt.
Im Qwello Betreibermodell investiert Qwello in die Ladeinfrastruktur und übernimmt den Betrieb.
Das genaue Modell hängt vom Standort, der erwarteten Nutzung, den technischen Anforderungen und der kommerziellen Vereinbarung ab.
Qwello ist für den Betrieb, die Verwaltung und die Wartung der Ladestationen sowie den Support verantwortlich.
Das bedeutet, dass Unternehmen sich nicht selbst um den technischen Betrieb, die Zahlungsabwicklung oder die Störungsbehebung kümmern müssen.
Je nach gewählter Konfiguration können die Ladestationen von unterschiedlichen Nutzergruppen genutzt werden, z. B. von externen EV-Fahrern.
Der Ladevorgang kann in der Regel mit einer Ladekarte oder, wo verfügbar, per Ad-hoc-Zahlung z. B. über QR-Code oder kontaktlose Bezahlmöglichkeiten gestartet werden. Unternehmen müssen sich nicht selbst um Zahlungen oder Ladekarten kümmern.
Qwello nutzt intelligentes Lastmanagement, um die verfügbare Leistung effizient auf mehrere Ladepunkte zu verteilen.
Dies trägt zu einer besseren Nutzung der vorhandenen Netzkapazität bei und kann den Bedarf an einer sofortigen Netzverstärkung reduzieren.
Ja. Die Ladelösungen von Qwello sind modular und skalierbar.
Zusätzliche Ladepunkte können bedarfsgerecht bei steigender Nachfrage hinzugefügt werden, abhängig von der technischen Konfiguration und der verfügbaren Kapazität am Standort.
Für Städte und Kommunen
Von der Planung und Installation über den Betrieb und die Wartung bis hin zum künftigen Ausbau: Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Zusammenarbeit mit Qwello im Bereich öffentlicher Ladeinfrastruktur.
Qwello unterstützt Städte und Kommunen bei der Planung, Installation, dem Betrieb und der Wartung öffentlicher Ladeinfrastruktur.
Je nach Kooperationsmodell kann Qwello den gesamten Prozess unterstützen – von der Standortbewertung und Installation bis zum langfristigen Betrieb, Kundensupport und Wartung.
Qwello nutzt zuverlässige eigene IT-Systeme, Fernüberwachung, regelmäßige Wartung und modularen Komponentenaustausch, um Ladestationen betriebsbereit, sicher und effizient zu halten.
Der Kundensupport steht 24/7/365 zur Verfügung, um Fahrern bei Lade-, Zahlungs- und technischen Problemen zu helfen.
Öffentliche Ladeinfrastruktur trägt dazu bei, Elektromobilität für Einwohner, Pendler, Besucher und Unternehmen zugänglicher zu machen.
Sie kann außerdem lokale Klima- und Mobilitätsziele unterstützen, das Mobilitätsangebot der Stadt verbessern, das Image der Gemeinde stärken und die wachsende Nachfrage nach öffentlich zugänglichen Lademöglichkeiten decken.
Im eigenwirtschaftlichen Betreibermodell investiert Qwello in die öffentliche Ladeinfrastruktur und übernimmt Planung, Installation, Betrieb, Wartung und Kundensupport. Für die Stadt oder Kommune entstehen dadurch keine Investitionskosten für die Ladeinfrastruktur.
Fördermöglichkeiten variieren je nach Förderprogramm und Projektmodell.
Bei Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum werden mögliche Fördermittel in der Regel durch den Betreiber der Ladeinfrastruktur als Investor beantragt. Im eigenwirtschaftlichen Betreibermodell übernimmt Qwello die Investition und gegebenenfalls auch die Beantragung entsprechender Fördermittel. Bei Ladeinfrastruktur auf kommunalen Liegenschaften, beispielsweise auf dem Parkplatz eines Rathauses, kann die Förderfähigkeit und Antragstellung je nach Projekt- und Finanzierungsmodell anders ausgestaltet sein.
Öffentliche Ladeinfrastruktur bezeichnet Ladestationen, die der Allgemeinheit zugänglich sind, zum Beispiel an Wohnstraßen, öffentlichen Parkplätzen, Einzelhandelsstandorten, öffentlichen Gebäuden und anderen alltäglichen Zielen. Entscheidend ist dabei die öffentliche Zugänglichkeit – nicht, ob sich die Ladestation auf öffentlichem oder privatem Grund befindet. Auch Ladestationen auf privaten Flächen können als öffentlich zugänglich gelten, wenn sie grundsätzlich von der Allgemeinheit genutzt werden können.
Öffentliche Ladeinfrastruktur ermöglicht damit das Laden außerhalb des privaten Zuhauses und ist insbesondere für Menschen wichtig, die keine eigene Lademöglichkeit zu Hause haben.
Die passende Konfiguration hängt von der lokalen Nachfrage, dem verfügbaren Raum, der Netzkapazität und dem Parkverhalten ab.
Qwello berücksichtigt außerdem die Verteilung der Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet und die Eignung des jeweiligen Standorts für eine öffentlich zugängliche Nutzung.
Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte Nutzung der verfügbaren Netzanschlusskapazität und kann dazu beitragen, zusätzliche Netzverstärkungen zu vermeiden oder zu reduzieren.
Durch Fernüberwachung können Störungen frühzeitig erkannt werden. Eigene technische Teams und lokale Servicepartner unterstützen bei Bedarf vor Ort. Bei Störungen gelten klar definierte Reaktions- und Entstörungszeiten.
Die Stadt oder Kommune bleibt enger Partner im weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur. Qwello kann Nutzungsdaten und betriebliche Erkenntnisse bereitstellen, die beispielsweise im Rahmen regelmäßiger Berichte ausgewertet werden und als Grundlage für die künftige Planung und den bedarfsgerechten weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur dienen.
Der genaue Ablauf wird vertraglich mit der Stadt oder Kommune geregelt, um einen geordneten Weiterbetrieb oder Übergang sicherzustellen.
Haben Sie noch Fragen?
Wenn Sie die gesuchte Antwort nicht finden, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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